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Krankenkassenbeitrag steigt ab 2009

Zum 01. Januar 2009 steigt der Krankenkassenbeitrag für die rund 51 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich auf 15,5 Prozent. Der durchschnittliche Krankenkassenbeitrag liegt derzeit bei 14,9 Prozent. Viele Versicherte werden mit der Einführung des Gesundheitsfonds an Krankenkassenbeiträge stärker belastet als 2008. Nach Angaben der Ersatzkrankenkassenverbände wird der einheitliche Beitragssatz nur 98 Prozent der Leistungsausgaben decken. Wegen des Wirtschaftsabschwungs drohen dem Gesundheitsfonds nach Angaben des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung ein Einnahmerückgang von 440 Millionen Euro. Quelle: sueddeutsche.de 05.10.08, Handelsblatt 05.10.08, MAZ 30.10.08,11.12.08
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Versicherungspflichtgrenze von 4012,50 auf 4050 Euro. Nur derjenige, dessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich noch privat versichern.

Mit Einführung des Gesundheitsfonds entfällt der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld vollständig für gesetzlich krankenversicherte Selbständige, Künstler und Publizisten sowie kurzzeitig Beschäftigte. Die Krankenkassen bieten Krankengeld- Wahltarife für Versicherte an.


Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt befristet bis 2010
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt ab 1. Januar 2009 bis Mitte 2010 von 3,3 auf 2,8 Prozent.

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