|
Werbung:
|

|
|
Preisentwicklung
Der steigende Kostenfaktor in verschiedenen Bereichen des Lebens
erfordert vom Verbraucher eine neue Verhaltensweise. Nicht nur
steigende Preise für Benzin und Heizöl, sondern auch
Gebühren- und Mieterhöhungen zwingen zum Umdenken. Nicht
nur Kostensteigerungen bei Heizöl, Kraftstoff, Gas und
letztendlich Umlagerung auf die Nebenkosten, wie Fernwäme und
Zentralheizungen spürt der Endverbraucher. Ein schleichender
Preisanstieg der Waren des täglichen Bedarfs, Inflation,
Kürzungen im sozialen Bereich, Arbeitslosigkeit, Krankheit
führt letztendlich zum Kaufkraftverlust. Um den
Lebensstandard teilweise zu halten oder zu verbessern muß
der Verbraucher die Ausgaben, Produkte und Dienstleistungen
prüfen und vergleichen.
Die Fachzeitschrift GELD IDEE hat in der
Ausgabe 18/99 festgestellt, wenn eine vierköpfige Familie bei
Ihren Ausgaben für den Konsum, Telefon, Strom, bei
Ratenkredite, Aktienkäufe und Versicherungsgeschäfte
jeweils auf den günstigsten Anbieter setzt, kann Sie bis zu 5112,-
€ im Jahr sparen.
Nicht zu verwechseln mit billig. Das
Preis-/Leistungsverhältnis ist in jedem Fall zu
berücksichtigen. Preiswert ersetzt nicht Qualität. Nur
wer Preis-/Leistung von verschiedenen Produkten und Anbietern
vergleicht, kann wesentlich einsparen.
Das Verbrauchermagazin GUTER RAT stellte
in der Ausgabe 12/2000 fest, daß fast jeder 2. Arbeitnehmer
im Laufe seines Arbeitslebens bis zu 153.387,- €
verliert. Nur etwa 54 bis 59% aller Arbeitnehmer nutzen die
Chance Geld vom Staat zu kassieren.
"Gut , daß wir verglichen haben", ein Artikel von STIFTUNG
WARENTEST Ausgabe 11/2000:
Nicht selten findet man 30 Prozent Preisunterschiede für das
gleiche Produkt in einer Stadt. Ein Preisvergleich für
Unterhaltungselektronik, auch im Internet lohnt sich.
Die Zeitschrift GELD -Idee schreibt in der
Ausgabe Nr.1 von 2001 über Pauschalreisen: Dasselbe Hotel zur
gleichen Reisezeit- und trotzdem verlangen die Veranstalter
unterschiedlich viel. Wer die Angebote vergleicht, kann etliche
hundert Mark sparen.
Bewußtes Sparen in bestimmten Bereichen hat nichts mit
Geiz zu tun. Der informierte Kunde ist gleichzeitig Sparer.
Die Bundesregierung hebt das Rabattgesetz
auf.
Der Verbraucher kann sich schon bald über mehr
Preisnachlässe freuen. Spätestens ab Sommer 2001 gibt es
für Schnäppchenjäger kein Halten mehr. Preise
dürfen dann frei ausgehandelt werden. Nicht unbedingt bei
Lebensmitteln, dafür umso mehr bei hochwertigen Produkten wie
Elektronikgeräten, Autos oder Möbeln.
Werbung

Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ab
01.Januar 2002 bringt dem Verbraucher mehr
Gewährleistungsrecht. Was die Werbung verspricht
muß eingehalten werden. 2 Jahre Gewährleistung bei
Kauf-und Werkverträgen müssen die Verkäufer
einstehen, für Baustoffe zum Hausbau sogar 5 Jahre.
FINANZTEST Ausgabe 01/2002 informiert über das neue
Verbraucherrecht. Die neuen Vorschriften bringen den Verbrauchern
nicht nur Vorteile. Bei Haustürgeschäften kann ein
Widerruf Gegenforderungen auslösen.
Passanten dürfen nicht zur
Werbung belästigt werden!
Das Bundesgerichtshof hat das gezielte Ansprechen in der
Öffentlichkeit für Werbezwecken untersagt. (bundesgerichtshof.de
AZ:1.ZR 227/01 Urteil vom 01.04.2004 Ansprechen i.d.
Öffentlichkeit Leitsatzentscheidung). Dies gelte vor allem
auch dann, wenn der Werbende als solcher nicht erkennbar sei. Der BGH sieht in dieser Werbeform einen
"belästigenden Eingriff in die Individualsphäre".
Laut BGH ist das Interesse des Umworbenen an seiner
ungestörten Individualsphäre höher zu bewerten als
die wirtschaftlichen Belange des Werbenden.
Kalte Anrufe verboten
Verbraucher dürfen nicht
ohne vorherige Einwillung für den Verkauf von Geldanlagen,
Versicherungen oder Zeitschriftenabos angerufen werden.
Quelle: test – 8/04
Werbeanrufe sind lästig und
wettbewerbswidrig!
Hat ein Verbraucher dem Werbeanruf zuvor nicht zugestimmt, stellt
der Anruf eine unzumutbare Belästigung dar und ist
wettbewerbswidrig.
Auch wenn ein Kunde beim Vertragsabschluss seine Telefonnummer
angegeben hatte, sei dies keine Zustimmung zu Werbeanrufen. Dies
gilt auch wenn Kunden von Versicherungsgesellschaften angerufen
werden um zum Abschluss eines neuen oder zur Verlängerung,
Ausweitung oder Ergänzung des bestehenden Vertrags
gedrängt werden. Zulässig sind dagegen Rückfragen,
zum Beispiel bei der Schadensabwicklung.(Urteil des
Oberlandesgericht Frankfurt/Main Az.: 6 U 175/04).
Quelle: MAZ 31.08.05
Kostenfreier Rückversand?
Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag
hatte entschieden: Die Kosten für
Rücksendungen von Waren im Versandhandel müssen
Besteller bis zu einem Wert von 40 Euro selber tragen.
Nach Angaben des Bundesverbandes des Versandhandels werden die
Kosten nur ausnahmsweise den Kunden in Rechnung gestellt.
Quelle: MAZ- 29.10.04
Widerrufsrecht jetzt auch bei Internet-Auktionen
Unternehmen müssen laut Entscheidung des BGH (
Bundesgerichtshof ) v. 03.11.04 bei Internet-Auktionen
(Fernabsatzvertrag) ein Widerrufsrecht von zwei Wochen
einräumen. Nach dem Urteil
können Verbraucher ersteigerte Artikel binnen 14 Tage ohne
Begründung zurückgeben. Private Verträge
bleiben von der Entscheidung unberührt. Hier gelten die
Regeln des Kaufrechts, wonach kein grundloses Widerrufsrecht
besteht.
Übrigens: Händler müssen
über das „Widerrufsrecht“ ob im Fernabsatz oder
an der Haustür ausreichend informieren.
Quelle: FTD- 03.11.04, test- 7/04
|